
Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache
Kompetenz
Das Amt des Testamentsvollstreckers erfordert neben fachlicher Expertise und Erfahrung auch ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Sorgfalt sowie Entscheidungs- und Überzeugungskraft.
Qualität
Als Steuerberater bin ich bestens vertraut mit dem umfangreichen „Papierkram“, der bei einer Erbschaft anfällt. Darüber hinaus habe ich mich auf die Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen spezialisiert und begleite seit über zwölf Jahren die testamentarische Gestaltung aus steuerlicher Perspektive.
Vertrauen
Da dieser Bereich auf Vertrauen basiert, ist es besonders wichtig, dass wir uns gegenseitig gut kennenlernen. Idealerweise betreue ich bereits Ihre Steuererklärungen in meiner Steuerberaterpraxis in Osnabrück; andernfalls sollte das Kennenlerngespräch ausführlicher gestaltet werden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, wenn Sie detaillierte Informationen zur Testamentsvollstreckung wünschen.
Nachlassverwaltung
Diese Leistung gewährleistet eine sorgfältige und rechtssichere Abwicklung des Nachlasses.
Vermögenssicherung
Ich entwickele individuelle Strategien zur optimalen Sicherung und Verwaltung des Vermögens.
Beratung und Betreuung
Ich biete persönliche Beratung, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Testament umfassend zu berücksichtigen. Gerne eng zusammenarbeitend mit Ihrem Notar.
Warum ein Testament?
- Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
- Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
- Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
- Und ohne Testamentsvollstrecker drohen bei immer komplexeren Familien- und Vermögensverhältnissen Streit und Fehler.
Was sind die Aufgaben des Testaments-vollstreckers?
- Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus und reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
- Der Testamentsvollstrecker reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab., anschließend verteilt er den Nachlass an die Erben.
- Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben
Wer sollte eine Testaments-vollstreckung anordnen?
- Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
- Jeder, der Streit und Überforderung in der Familie vermeiden möchte.
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien Unternehmer, Stifter
- Immobilienbesitzer,
- Inhaber komplexer Vermögenswerte
Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:
- Vertrauensvolle, transparente und zügige Abwicklung des letzten Willens
- Schutz und Unterstützung für Angehörige
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
- Erfüllung karitativer Zwecke
Warum Testamentsvollstrecker (AGT)?
Seit einigen Jahren ist die Testamentsvollstreckung aus dem Anwaltsvorbehalt ausgenommen. Seither darf jedermann Testamentsvollstreckung geschäftsmäßig betreiben.
Nach der Rechtsprechung erfordert sie weder Ausbildung noch Erfahrung. Mögliche Fehler und Versäumnisse gehen auf Kosten des Nachlasses und des Schutzes der Angehörigen.
Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Das Zertifikat der AGT steht für:
- Fundierte Ausbildung
- Hinreichende Qualifikation
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Versicherungsschutz
